So überraschend wie Leben ist, sind wir manchmal mit dem Tod konfrontiert. Es ist jedes Mal ein Schicksalsschlag für die Hinterbliebenen, wenn man sich plötzlich damit auseinander setzen muss. In einem solchen Fall fehlen einem manchmal klare Gedanken und die Trauer nimmt einem die Luft zu atmen. Dann ist man froh einen kompetenten, einfühlsamen Bestatter zu wissen, der mit Erfahrung zur Seite steht und mit moderaten Preisen einem jegliche Unterstützung gibt. 

Wir stehen Ihnen in einem solchen Fall mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie durch diese schmerzhafte Zeit.
Unseren Service bieten wir deutschlandweit an.

Ihr Torsten Engelhardt

E-Mail: Bestattungsinstitut-Engelhardt@t-online.de

 

 


 

 

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Im Sterbefall

Im Sterbefall

Wenn der Tod eintritt….

Der Tod kommt immer überraschend. Selbst wenn jemand schon lange im sterben lag und der Verstand es weiß – das Herz aber verweigert sich. Oft ist man mit dieser Situation erst einmal überfordert. Wen rufe ich zuerst an? Welche Behörden muss ich informieren? Welches Bestattungsinstitut beauftrage ich? Und viele weitere Fragen kommen hinzu.

Auch wenn Sie glauben, dass es jetzt schon etwas spät ist, Sie erreichen uns dennoch Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr telefonisch.
Wir sind gern für Sie da.

Sterbefall zu Hause
Tritt der Tod zu Hause ein, dann informieren Sie zuerst den zuständigen Hausarzt. Dieser kennt die Krankheitsgeschichte seines Patienten gut. Sollte der Tod absehbar sein, wäre es ratsam im Vorfeld mit dem Hausarzt zu sprechen, ob dieser im Sterbefall erreichbar ist oder eventuell sein Vertreter. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, dann bitte den Notarztdienst 112 oder auch den Bereitschaftsnotfallarzt 19222 verständigen. Der Arzt kann nach etwa zwei Stunden erste Todesanzeichen erkennen und daraufhin die Todesbescheinigung (Totenschein), nach einer erfolgten Untersuchung, ausstellen. Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, kann das Bestattungsinstitut ( 036332 / 20650 ) angerufen werden.

Sterbefall im Krankenhaus
Im Krankenhaus stellt der diensthabende Stationsarzt die Totenscheine aus. Krankenhäuser verfügen oft über einen Abschiedsraum, indem der Verstorbene noch einmal ordentlich aufgebahrt werden kann. Nachdem die Angehörigen sich verabschiedet haben, wird der Verstorbene in die Kühlung gefahren. Sofort nach Bekanntgabe des Todes können Sie uns benachrichtigen. Gern holen wir später auch die Papiere und persönlichen Gegenstände des Verstorbenen ab.

Sterbefall im Pflegeheim
Bei einem Tod im Pflegeheim, ruft das Pflegepersonal den Hausarzt oder Bereitschaftsarzt an, der die Untersuchung durchführt und die erforderlichen Totenscheine ausstellt. Oft muss im Voraus schon ein Bestattungsunternehmen angegeben werden, was im Todesfall zu benachrichtigen ist. Ist ein Institut in den Patientenunterlagen vermerkt, ruft das Pflegepersonal diesen Bestatter an. Sollte keines hinterlegt sein, dann werden die Angehörigen danach befragt.

Tod durch Unfall
Sollte der Tod durch einen Unfall, durch Suizid oder durch eine andere unklare Todesursache eintreten (z.B. auch beim Auffinden einer toten Person), dann übernimmt die Kriminalpolizei alle Formalitäten und beauftragt einen Vertragsbestatter mit der Abholung des Verstorbenen. Sie werden nicht gezwungen, diesen Vertragsbestatter auch mit der Bestattung Ihres Angehörigen zu beauftragen. Der Verstorbene wird dann erst einmal beschlagnahmt, bis der Staatsanwalt die Freigabe zur Bestattung gibt. Es kann auch vorkommen, dass der Staatsanwalt eine Obduktion verordnet, um die genauen Todesumstände zu klären. Dies kann einige Zeit dauern. Sollten Sie unser Bestattungsinstitut beauftragen wollen, dann können Sie uns gleich nach Bekanntgabe des Todes durch die Kriminalpolizei anrufen. Wir setzen uns dann mit dem Vertragsbestatter und der Kriminalpolizei in Verbindung. Nach der Freigabe zur Bestattung durch den Staatsanwalt, holen wir gern alle Papiere bei der Polizeidienststelle für Sie ab.

Sie sind niemals dazu verpflichtet, das Städtische Bestattungsinstitut, den Vertragsbestatter der Polizei oder den Bestatter eines Friedhofes mit der Bestattung zu beauftragen. Auch wenn Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Menschen Sie zur Auswahl eines bestimmten Bestatters bewegen wollen, Sie haben immer die freie Wahl, wen Sie beauftragen möchten.

Das Beratungsgespräch

Eine gute Beratung ist die Grundvoraussetzung
für eine gute Bestattung.

Um die Bestattung Ihres Angehörigen zu planen, nehmen wir uns gern die benötigte Zeit um Ihren Bedürfnissen würdig und ganzheitlich zu entsprechen. Gern übernehmen wir für Sie auch alle Formalitäten, um den Tod bei Behörden und anderen Institutionen anzuzeigen oder abändern zu lassen. Denn wir wissen aus Erfahrung, dass der Verlust auch lähmen und jede kleinste Entscheidung unlösbar werden lassen kann. Natürlich kümmern wir uns auch um die anderen Einzelheiten, die sonst leicht übersehen werden. Wir können gern ein Bild Ihres lieben Angehörigen, während des Beratungsgesprächs, aufstellen und gemeinsam eine Kerze anzünden.

Folgende Unterlagen werden bei einem
Trauergespräch benötigt:

Für das Standesamt:
- Totenscheine (blauer und roter Schein mit Durchschlag)
- Personalausweis oder ersatzweise auch der Reisepass des Verstorbenen
- evtl. Vollmacht zur Bestattung oder Generalvollmacht
- Heiratsurkunde des Verstorbenen (Stammbuch)
- Sterbeurkunde, sollte der Ehegatte bereits verstorben sein
- Geburtsurkunde des Verstorbenen, sollte dieser ledig gewesen sein
- bei Geschiedenen die Scheidungspapiere mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil
- Schwerbehindertenausweis
- evtl. Freigaben der Kriminalpolizei

Das Standesamt erstellt anhand dieser Unterlagen die Sterbeurkunde. Diese benötigen Sie z.B. für die Bank, für das Amtsgericht (Erbschein, Testamentseröffnung), und für viele andere Institutionen. Ebenfalls wird eine Sterbefallanzeige ausgestellt, die für die amtsärztliche Untersuchung im Krematorium benötigt wird.

Sobald die Unterlagen beim Standesamt eingereicht wurden, wird das gemeinschaftliche Konto gesperrt. Erst mit einem Erbschein, den Sie bei einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Hausbank vorlegen, wird dieses wieder geöffnet. Daueraufträge werden weiter abgebucht. Geld können Sie nicht mehr am Automaten holen, nur noch bei einem Bankangestellten. Auch das Bezahlen mit Ihrer Kontokarte bei Kaufhäusern etc. geht dann nicht mehr.

Für sonstige Behörden:
- Krankenversicherungskarte des Verstorbenen
- Aktueller Rentenbescheid oder Sozialversicherungsausweis (wenn vorhanden, auch die Unterlagen der Witwer-/Witwenrente)
- Versicherungspolicen
- Telefonverträge, Zeitungsabo´s, Mitgliedschaften in Vereinen (Kundennummer)
- GEZ-Teilnehmernummer
- Besitzurkunde, wenn eine Grabstelle schon vorhanden ist

Natürlich steht es Ihnen frei, ob Sie uns mit den Erledigungen der Formalitäten beauftragen, oder aber ob Sie sich selbst um Alles kümmern möchten. Sollten Sie selbst abmelden wollen, dann benötigen wir die Sterbefallanzeige und eine Kopie der Sterbeurkunde zurück. Ebenso auch die zweite Freigabe der Polizei.

Abmeldungen werden immer im Standesamt des Ortes durchgeführt, in welchem die Person verstorben ist.

Für den Verstorbenen benötigen wir:
- etwas persönlich Wichtiges, was wir mit in den Sarg legen sollen (Brief, Fotos, gemalte Bilder etc.)
- wenn gewünscht, eigene Kleidung
- evtl. eine CD mit der Musik, welche zur Trauerfeier gespielt werden soll (üblich ca. zwei Titel)
- ein Bild des Verstorbenen, welches wir zur Trauerfeier aufstellen sollen - Wir lassen auf Wunsch Ihr Bild auch vergrößern

Bei einer Aufbahrung zusätzlich noch:
- Brille oder Gebiss
- ein aktuelles Foto

Über Jahre hinweg, kann es vorkommen, dass Sie einige Papiere gar nicht mehr finden, wir helfen Ihnen gern bei der Beschaffung.

Leider können wir nicht alles für Sie regeln, einiges bleibt Ihnen, den Angehörigen, überlassen:
- Wohnung kündigen (Strom, Gas, Wasser ablesen und abmelden)
– Kündigungsfrist ist einzuhalten (Bitte Wasser und Strom etc. zuerst abstellen und erst wenn die Wohnung übergeben wurde, die Hausratversicherung kündigen. Schadensfälle sind sonst nicht mehr versichert).
- Kündigung des Heimplatzes
- Persönliche Sachen im Krankenhaus abholen und aushändigen lassen
- Nachsendeauftrag bei der Post stellen
- Auto verkaufen
- Kfz-Versicherung kündigen
- Versicherungspolicen umschreiben lassen
- Erbschein beantragen (Amtsgericht)
- Testament zum Amtsgericht bringen und eröffnen lassen
- Daueraufträge mit der Hausbank klären oder Konto auflösen lassen (lassen Sie sich den kompletten Verlauf des Kontos dokumentieren, um so noch zusätzliche Abucher zu finden und um dessen Abmeldungen zu tätigen. Die Abbucher sollten darüber informiert werden, dass keine weiteren Abbuchungen mehr vorgenommen werden können).
- Kredite umschreiben
- Arbeitgeber informieren
- Finanzamt benachrichtigen
- Sonderurlaub beim Arbeitgeber beantragen
- Ausstehende Krankenhausgebühren bezahlen
- Gewerbe abmelden und Kunden und Lieferanten informieren

Ratsam ist es, zu Lebzeiten eine Dokumentenmappe anzulegen, in der alle Papiere hinterlegt werden, wenn der Sterbefall einmal eintreten sollte. Die nächsten Angehörigen sollten erfahren, dass es solch eine Mappe gibt und wo diese zu finden ist.

Bitte planen Sie für das erste Beratungsgespräch etwas Zeit ein. Vieles muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Erfahrungsgemäß dauert ein Beratungsgespräch etwa 1-3 Stunden. Natürlich nehmen wir uns gern auch mehr Zeit für Sie, denn kein Wunsch und keine Frage soll offen bleiben müssen. Bitte nehmen Sie sich diese Zeit, denn Stress ist ein schlechter Berater. Schließlich möchten Sie nicht die falschen Entscheidungen getroffen haben. Eine Beerdigung ist nicht wiederholbar und etwas Einzigartiges. Am Ende sollten Sie davon überzeugt sein, Ihrem Angehörigen ein letztes Mal ein passendes Geschenk gemacht zu haben.

Sie können sich im Voraus schon Gedanken zu folgenden Punkten machen:
- Möchten Sie Ihren lieben Verstorbenen noch einmal sehen?
- Soll der Verstorbene eigene Kleidung angezogen bekommen?
- Auf welchen Friedhof möchten Sie Ihren Verstorbenen beerdigen lassen?
- Soll es eine Alternativbestattung werden? (Friedwald, See, Almwiese)
- Soll es ein normales Grab sein oder möchten Sie ein Gemeinschaftsgrab?
- Möchten Sie eine Trauerfeier mit oder ohne Redner oder gleich am Grab?
- Welche Musik soll gespielt werden (3-4 Musikstücke)?
- Von CD oder lieber von einem Musiker?
- Wann soll der Beisetzungstermin stattfinden? (Städtische Friedhöfe Mo-Fr von 8-15 Uhr – leider nicht am Wochenende)
- Möchten Sie eine Traueranzeige oder Karten?
- Möchten Sie Ihrem lieben Verstorbenen ein Abschiedsgeschenk mitgeben?
- Welche Dinge möchten Sie selbst durchführen?

In dem Beratungsgespräch werden wir mit Ihnen gemeinsam die Beerdigung planen und versuchen eine individuelle Lösung zu finden, die den persönlichen und finanziellen Vorstellungen des Verstorbenen und der der Angehörigen entspricht. Ebenso möchten wir herausfinden, was für ein Mensch Ihr Angehöriger war, um den passenden Abschied für Ihn gestalten zu können. Dieses Gespräch kann in unserem Institut oder aber bei Ihnen zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden. Für Hausbesuche, egal wie oft Sie uns benötigen, berechnen wir nichts. Noch während Ihrer Anwesenheit nehmen wir Kontakt zur Friedhofsverwaltung und zum Trauerredner auf.

Da der Todeszeitpunkt nicht absehbar ist, führen wir auch Beratungsgespräche nach Feierabend, am Wochenende oder am Feiertag durch. Sollten Sie sich emotional nicht in der Verfassung befinden, alle Dinge der Beerdigung gleich regeln zu können, dann vereinbaren wir gern auch weitere Termine zu einem späteren Zeitpunkt mit Ihnen. Wenn Ihnen nach unserem Gespräch, abends im Bett oder morgens noch etwas einfällt, was vergessen oder gar geändert werden müsste, dann rufen Sie uns an und es wird umgeschrieben.

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Beratungsmappe in der Sie alle Formulare in Kopie finden, die Sie bei uns unterschrieben haben. Ebenso befindet sich darunter ein detaillierter Kostenvoranschlag und ein paar Informationsbroschüren.

Sollten Sie eine Beratung wünschen, dann bitten wir Sie, sich vorher telefonisch anzumelden, damit wir uns auch wirklich ausreichend Zeit für Sie nehmen können.

 

 

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